Der Evangelischen Agentur ist es gelungen, erneut Fördergelder für die Umgestaltung kirchlicher Flächen und Friedhöfe einzuwerben. Kirchengemeinden können einen Antrag auf Förderung stellen, um von Herbst 2026 bis Herbst 2027 auf ihren Flächen die Biotop- und Artenvielfalt zu steigern sowie eine Anpassung an den Klimawandel durch Schattenwirkung und Kühleffekte zu erreichen. Es stehen zwei Teilprojekte mit Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Auswahl.
Teilprojekt: Bäume und Sträucher für Kirchengemeinden
30 Kirchengemeinden können am Projekt teilnehmen. Je 15 Gemeinden für die Projektjahre 2026/2027 und 2027/2028. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Pflanzung von durchschnittlich 5 Einzelbäumen oder ca. 40m Wildstrauchhecke (Kombinationen sind möglich) auf kirchlichen Außengeländen oder Friedhöfen. Kirchengemeinden erhalten Begleitung und Beratung durch Astrid Lahmann vom Team Umweltschutz sowie ausgearbeitete Pflanz- und Pflegekonzepte. Fördersumme pro Kirchengemeinde bis zu: 4.000 Euro.
Teilprojekt: Schaffung von Naturoasen auf kirchlichen Friedhöfen
12 Kirchengemeinden können in den Projektjahren 2026/2027 gefördert werden und weitere sechs in den Jahren 2027/2028. Sie erhalten eine intensive Begleitung und Beratung vor Ort durch Astrid Lahmann vom Team Umweltschutz sowie ausgearbeitete Pflanzenlisten und Maßnahmenkonzepte. Förderfähige Maßnahmen: z.B. Pflanzung von Bäumen und Wildstrauchhecken, Umgestaltung von Überhangflächen zu Wiesen und Säumen, Gestaltung neuer Urnenanlagen (pflegefrei für die Angehörigen), Anlegen von Staudenbeeten, Trockenmauern und Kleinstbiotopen. Für alle umgesetzten Maßnahmen werden Pflegekonzepte erarbeitet. Fördersumme pro Kirchengemeinde bis zu 20.000 Euro.
Bei beiden Teilprojekten nehmen Projektverantwortliche und alle an der Flächen- bzw. Friedhofspflege betrauten Personen an Schulungsveranstaltungen teil.
Gefördert im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.