Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Büro des Landeskirchenmusikdirektors im Michaeliskloster Hildesheim eine unbefristete Vollzeitstelle (zzt. 38,5 Stunden) aus:
Verwaltungskraft für den Bereich Kirchenmusik (m/w/d)
(Entgeltgruppe 9b TV-L)
Kirchenmusik ist ein zentraler Ausdruck des Glaubens und entfaltet in seiner großen Vielfalt gleichzeitig eine breite Wirkung im kulturellen Leben der Gesellschaft. Der Landeskirchenmusikdirektor fördert als oberste Fachaufsichtsstelle die kirchenmusikalische Arbeit in der Landeskirche und wird durch das kleine Team des Büros in organisatorischen, operativen und strategischen Belangen unterstützt. Im Fokus stehen gute Rahmenbedingungen, ein aktives und wirkungsvolles Netzwerk, passgenaue Stellenbesetzungen sowie zukunftsorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung. Gesucht wird eine Person, die mit Freude wirksame und effiziente Strukturen in den Verwaltungsabläufen aufbaut, weiterentwickelt und zielorientiert umsetzt. Das Büro fungiert als zentrale Kommunikationsschnittstelle zu allen Kontakten des Landeskirchenmusikdirektors, unter anderem zu den kirchlichen Dienststellen, um einen reibungslosen Informationsfluss zu gewährleisten.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Sachbearbeitung der obersten Fachaufsicht für Kirchenmusiker:innen
- Korrespondenz, Recherchen und Auswertungen, Terminkoordination
- Prüfung bei Stellungnahmen zu Stellenbewertung, Eingruppierung, Stufenzuordnung, beim Berufseinstiegsjahr und bei Anerkennungsverfahren
- Steuerung und Koordination von Jahres- und Personalentwicklungsgesprächen
- Führung von BEM-Gesprächen
- Prüfung von Dienstanweisungen und weiteren Personalangelegenheiten
- enge Zusammenarbeit mit der Dienststelle, die die Personalverwaltung sowie die Entgeltabrechnung wahrnimmt
- Vor- und Nachbereitung von Stellenbesetzungsverfahren
- Prüfung von Ausschreibungstexten und Koordination der Besetzungsverfahren
- Beratung von Bewerber:innen und örtlich beteiligten Dienststellen bei Stellenbesetzungsverfahren
- Organisation des kirchenmusikalischen Ausbildungs- und Prüfungswesens
- Planung, Begleitung und Evaluation von Ausbildungsangeboten
- Ausstellung von Zeugnissen und Anerkennungsbescheinigungen
- Koordination von Nachqualifikationen bei Quereinsteiger:innen
- Abrechnung von Honoraren für Lehrtätigkeit in der Kirchenmusikausbildung
- Bewilligung von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Kirchenmusiker:innen und Abrechnung der Kosten
- Organisation und Abrechnung von Veranstaltungen, Tagungen und Sitzungen
- Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln
Zu den Voraussetzungen gehören:
- eine Qualifikation als Verwaltungsfachangestellte:r, Verwaltungsfachwirt:in oder eine vergleichbare Berufsqualifikation
- gute Kenntnisse im Personalwesen
- sicherer Umgang mit MS-Office-Standardprodukten
- Erfahrungen und Kenntnisse in kirchlichen Strukturen sowie ein ausgeprägtes Interesse an den vielfältigen Formen der Kirchenmusik
- Bereitschaft, sich im Team unterstützend für die Belange der rund 160 hauptberuflichen Kirchenmusiker:innen der Landeskirche einzusetzen
- Fähigkeit zur selbstständigen Aufgabenbewältigung und eine systematische Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Dienstleistungsorientierung
- ein sicheres und freundliches Auftreten
Wir bieten:
- einen modernen Arbeitsplatz und ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten Team
- attraktives Entgelt einschließlich der Sozialleistungen des kirchlichen/öffentlichen Dienstes, insbesondere eine zusätzliche Altersvorsorge
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) sowie die Möglichkeit ortsunabhängiger Arbeit
- eigenverantwortliche und abwechslungsreiche Aufgabengebiete mit kurzen Kommunikationswegen
- Dienstradleasing in Form von Entgeltumwandlung
- einen Fahrtkostenzuschuss zu den Kosten für Fahrten im ÖPNV für privatrechtlich Beschäftigte
Wir setzen ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Als Landeskirche setzen wir uns für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und streben an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz im Sinne des Gleichberechtigungsgesetzes (GlbG) abzubauen. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen des unterrepräsentierten Geschlechts. Für diesen Bereich liegt im Sinne des GlbG eine Unterrepräsentanz von Männern vor. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sehen wir mit Interesse entgegen.
Informationen über die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers und die Kirchenmusik in der Landeskirche Hannovers finden Sie unter www.landeskirche-hannovers.de.